Infos zu unseren Lehrgängen
An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 (früher „Steckenpferd“) dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
Reiten:
Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen)
Stationsprüfungen:
Station 1
Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit Mithilfe beim Zäumen und Satteln
Station 2
Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse.
Anmeldefrist: 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn
An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 (früher „Kleines Hufeisen“) dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp (auch an der Longe möglich).
Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände in allen Grundgangarten abgeprüft.
Stationsprüfungen:
Station 1:
Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)
Station 2:
Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze
Station 3:
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 10, Station 2, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde
Anmeldefrist: 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn
Buchtipps:
„Kleines Hufeisen – Frage- und Antwortspiel“ von Ulrike Gast und Britta Rüsing-Brüggemann, FN-Verlag, ISBN: 978-3885427018
An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 (früher großes Hufeisen) dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
- Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab. - Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft. - Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1:
Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten
Station 2:
Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
Station 3:
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 8, Station 3, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen
Anmeldefrist: 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn
Buchtipps:
- „FN-Abzeichen: Kleines Hufeisen. Steckenpferd. Großes Hufeisen. Kombiniertes Hufeisen. So klappt die Prüfung“, FN-Verlag, ISBN: 978-3885422969
- „Das Pferdebuch für junge Reiter“, FN-Verlag, ISBN: 978-3885427988
Wer bereits RA7 und RA6 besitzt, kann dieses Reitabzeichen ohne den Basispass machen.
Für die Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzungen sind die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Was muss man können?
- Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit) Hilfszügel sind zugelassen Reiten ohne Bügel in allen Gangarten
- Teilprüfung Springen
a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b. Stilspringen Klasse E:
beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.
- Teilprüfung Stationsprüfungen
- Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en,
Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E - Station 2
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport - Station 3
Kenntnisse zur Unfallverhütung - Station 4
Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Buchtipps:
- Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4: Grundwissen zur Haltung; Fütterung, Gesundheit und Zucht, FN-Verlag, ISBN: 978-3885427247
- Die Reitabzeichen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN: Gut vorbereitet für die Prüfung, FN-Verlag, ISBN: 978-3885423249
- Richtlinien für Reiten und Fahren, Bd.1: Grundausbildung für Reiter und Pferd, FN-Verlag, ISBN: 978-3885422624
Jeder, der das Reitabzeichen 5 (und höhere) erreichen möchte, benötigt als Zulassungsvoraussetzung entweder die Reitabzeichen 7 und 6 oder den „Pferdeführerschein Umgang“ (ehemals „Basispass Pferdekunde“).
An der Prüfung zum „Pferdeführerschein Umgang“ dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben.
Was muss man können?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Im praktischen Teil soll man zeigen, dass man den sicheren Umgang mit dem Pferd beherrscht: Annähern an ein Pferd, Führen, Vorführen und Anbinden eines Pferdes. Passieren anderer Pferde, Loslassen des Pferdes auf der Weide bzw. auf dem Paddock, Pferdepflege einschließlich Anlegen von Beinschutz, Ausrüsten eines Pferdes einschließlich Satteln und Trensen, Pferdeverhalten erkennen und vertrauensbildende Maßnahmen durchführen, Grundtechniken des Verladens eines Pferdes, Box- und Paddockpflege.
Für den theoretischen Teil sollte man sich in folgenden Themen auskennen:
Pferdeverhalten, artgemäßer Umgang mit dem Pferd einschließlich ethischer Grundsätze, Fütterung und Fütterungstechnik, Grundlagen der Pferdegesundheit, Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen.
Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd/Pony sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Es gibt keine Wertnoten, sondern das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”. Der erfolgreiche Teilnehmer erhält ein Abzeichen und eine Urkunde. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, kann man diese zum nächstmöglichen Termin wiederholen.
Buchtipps:
- Basispass Pferdekunde, FN-Verlag, ISBN: 978-3885427971
- Meine ersten Reitabzeichen (10-6): So klappt die Prüfung, FN-Verlag, ISBN: 978-3885427902
- Basispass Pferdekunde: Fragen, Antworten, Tipps rund ums Pferd, FN-Verlag, ISBN: 978-3885427056